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Vernehmlassung zum Gesetz über den Spitalverbund

Die EVP AR nimmt an der Vernehmlassung zum Gesetz über den Spitalverbund teil und fordert einmal mehr langfristige Überlegungen.

Gewisse Bestrebungen im Gesetz welche den SVAR der Kontrolle entziehen lehnt sie ab.

Sehr geehrter Herr Landammann

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Einladung zur Vernehmlassung und nehmen diese zur Kenntnis.

Leider ist die Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund einzig und allein eine Umsetzung der Forderungen des Kantonsrats (Motion) und ein Versuch, die Unabhängigkeit des SVAR zu stärken und diese der Aufsicht weiter zu entziehen.

Der Gesamtregierungsrat geht im erläuternden Bericht davon aus, dass das Spital Heiden weitergeführt wird. Begründet wird dies mit der Eignerstrategie. Diese Eignerstrategie ist jedoch bei genauem Hinsehen das aktuelle Gesetz und verfügt weder über strategische Elemente noch werden darin die Entwicklungen des komplexen Marktes berücksichtigt.

Durch Beiträge an die Weiterbildung der Assistenzärzt/innen (1.25 Mio), an ungedeckte Kosten der ambulanten Psychiatrie (1.5 Mio) und für Betriebsbeiträge deren Leistungen noch zu definieren sind (2 Mio) soll der Betreib des SVAR stabilisiert werden. Insbesondere die 2 Mio Betriebsbeiträge werden als vorübergehende Unterstützung betrachtet.

Es ist also davon auszugehen, dass damit dem SVAR in den nächsten Jahren 4.75 Mio Franken zur Verfügung stehen werden um das Betriebsergebnis zu verbessern.

Angesichts der aktuellen Defizite, welche durch sinkende Patientenzahlen wahrscheinlich kaum kleiner werden, liesse sich der finanzielle Schaden etwas eindämmen aber nicht beheben. Die EVP AR teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung der StwK. Diese stellt fest: 'Die finanzielle Situation des SVAR ist schlecht. Es kann mit dem bestehenden Angebot und dem dafür notwendigen Aufwand keine ausgeglichene Rechnung, geschweige denn ein Ertrag erzielt werden. Wenn die Unternehmens(miss)erfolge so weitergehen ist das als Dotationskapital zur Verfügung gestellte Volksvermögen innert Kürze aufgebraucht' (StwK Bericht Seite 29).

Offenbar fehlt den leitenden Organen unseres Kantons eine dringend notwendige realistische Sichtweise. Es wird immer noch gehofft, dass in unserem Kanton die Gesundheitsversorgung durch zwei somatische Spitäler und ein psychiatrisches Zentrum sichergestellt werden kann.

Die EVP fordert seit August 2016 eine echte Strategie für die Gesundheitsversorgung der Ausserrhoder Bevölkerung. Diese gilt es sicher zu stellen, unter Berücksichtigung einer wirkungsorien-tierten Organisation, welche die Patientensicherheit ins Zentrum stellt.

Es ist weder aus Sicht der Patientensicherheit noch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll an der aktuellen Situation festzuhalten. Mit den sinkenden Fallzahlen (vor allem im Spital Heiden) werden immer mehr und auch immer 'einfachere' Eingriffe zu einem Risiko für die Patientinnen und Patienten. Dies führt dazu, dass überweisende Ärzte die Spitäler des SVAR weniger berücksichtigen. Die bereits schwierige Situation wurde durch die unglücklichen Entscheidungen und die mangelhafte Kommunikation der letzte Monate weiter verschärft. Die in Gang gesetzte Negativspirale wird nicht mehr aufzuhalten sein. Mit den sinkenden Fallzahlen steigen im Gegenzug die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebs. Trotz weiteren Restrukturierungsmassnahmen wird sich die Schieflage weiter verschärfen. Wenn dann noch die offenbar anstehende Wertberichtigung zum Tragen kommt wird sich das Ergebnis nochmals verschlechtern.

Die (Eigner)Strategie muss primär von der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ausgehen und offen sein für alle Optionen. Diese Gesundheitsversorgung ist (auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage des Kantons) kostengünstig zu gestalten. Die EVP AR meint mit kostengünstig weder billig noch zweitklassig sondern vor allem zukunftsorientiert, nachhaltig und die allgemeine Situation auf dem Gesundheitsmarkt berücksichtigend. Dabei muss zwingend über die Kanton-grenze hinausgeblickt werden. Eine Kooperationen mit den Nachbarkantonen und insbesondere mit der Spitalregion St. Gallen ist in diesem Zusammenhang unumgänglich.

Die EVP AR skizziert im Folgenden wie die Gesundheitsversorgung aussehen und welches die Auswirkungen für den SVAR sein könnten.

Gesundheitszentren inkl. Notfall- und Rettungsdienst

Ein wesentliches Bedürfnis der Bevölkerung stellt eine kompetente Anlaufstelle in Notfällen sowie einen kompetenten Rettungsdienst dar. Rettung und Erstversorgung sowie eine kompetente Tri-age auf der einen Seite und eine medizinische Anlaufstelle im 24h-Betrieb, um gesundheitliche Probleme zu besprechen, sind ein Grundbedürfnis.

Mit dieser Anlauf- und Triage-Stelle kann ein sinnvoller Standard der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung abgedeckt werden. Aufgrund der Topografie unseres Kantons sollte ein solches An-gebot in Heiden, Speicher, Teufen und Herisau bestehen.

Dieser Dienst könnte durch den SVAR geführt werden. Eine Pflicht zum Notfalldienst könnte auch für ein Privatspital verpflichtend sein, um auf die kantonale Spitalliste zu gelangen.

Weiterführende medizinische Angebote

Für die EVP AR ist die Patientensicherheit ein zentraler Aspekt der primär mit Fallzahlen zusam-menhängt. Aufgrund dieser Sichtweise drängt sich eine Kooperation mit der Spitalregion St. Gallen auf.

Durch die grossen Investitionen dieser Spitalregion ist diese in vielen Disziplinen auf Überweiser von Patienten angewiesen. Der SVAR könnte als Betreiber der Notfalldienste in unserem Kanton diese Rolle übernehmen. Im Gegenzug könnte die Übernahme von einzelnen medizinischen Disziplinen verhandelt werden. Dabei könnte der SVAR nicht nur als Bittsteller sondern auch als zu- Seite 3 verlässiger Partner und Zuweiser auftreten. Für diese Disziplinen wäre die Infrastruktur des Spitals Herisau mit seiner Nähe zu St. Gallen prädestiniert. Zudem könnte mit einer Konzentration der Kräfte die Fallzahlen welche für die Patientensicherheit notwendig sind erreicht werden.

Damit würde die stationäre Gesundheitsversorgung der Ausserrhoder Bevölkerung auch im stationären Bereich durch die Kooperation des SVAR mit der Spitalregion St. Gallen sichergestellt werden.

Es ist kaum anzunehmen dass bei einer solchen vertieften Kooperation das Spital Heiden eine Rolle spielen wird. Daher ist hier eine Umnutzung schnellstens anzugehen. Die EVP AR könnte sich vorstellen, dass neben dem oben erwähnten Gesundheitszentrum eine Entwicklung in Richtung Rehabilitation oder in Richtung Alterspsychiatrie möglich wäre. Diese Umnutzung ist möglichst schnell anzugehen um Arbeitsplätze am Standort zu erhalten.

Diese beiden Pfeiler der Gesundheitsversorgung decken aus unserer Sicht die wesentlichen Bedürfnisse der Bevölkerung ab.

Psychiatrisches Zentrum AR

Die Führung des Psychiatrischen Zentrums AR ist aus Sicht der EVP AR eine sinnvolle Ergänzung im Angebot des SVAR. Auf längere Sicht wird jedoch auch hier eine Kooperation und disziplinäre Abstimmung mit anderen psychiatrischen Zentren notwendig sein. Damit wäre das PZAR in der Lage sich am Markt zu profilieren.

Zuerst die Strategie und dann das Gesetz

Die vorgenannten grundsätzlichen Überlegungen sind aus Sicht der EVP AR zentral. Denn erst nach dem eine Strategie entworfen und verabschiedet ist, macht eine Anpassung des Gesetztes über den SVAR evtl. auch des Gesundheitsgesetzes Sinn.

Die vorliegende Anpassung versucht nun einfach den Spielraum zu vergrössern ohne vorzugeben, wie dieser Spielraum zu Gunsten der Bevölkerung genutzt werden soll. Das damit Unbehagen und Misstrauen gefördert wird liegt auf der Hand.

Die EVP AR ist sich jedoch bewusst, dass dieses Geschäft nun vorliegt und im Kantonsrat verhandelt werden muss. Es ist deshalb darauf zu achten, dass mit der Vorlage nicht Entwicklungen ein-geleitet werden, welche dann über kurz oder lang zu Fakten und Sachzwängen werden. Die letzten Monate haben gezeigt, dass z.B. bereits Absichtserklärungen die Fallzahlen beeinflussen. Die-se Entwicklungen können dazu führen, dass Standorte unter einen solchen betriebswirtschaftlichen Druck geraten, welchem auch regierungsrätliche Willensäusserungen und Entscheidungen nicht mehr standhalten können.

Die EVP AR beschränkt sich daher auf einige wenige Artikel der aktuellen Vorlage. Sie fordert je-doch Gesamtregierungsrat und Verwaltungsrat des SVAR auf, eine Strategieentwicklung in die Wege zu leiten, bei der die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Kooperation mit der Spitalregion St. Gallen und allfälligen weiteren Akteuren berücksichtigt werden.

Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Hier muss festgehalten werden, dass Gesundheitszentren inkl. Notfall- und Rettungsdienst ge-führt werden müssen die sinnvoll über den Kanton zu verteilen sind.

Artikel 5

Die Eignervertretung muss auf jeden Fall sichergestellt werden. Eine Kann-Formulierung ist in diesem Fall ungeeignet.

Art. 6 Abs 1 b)

Der Verwaltungsrat bestimmt die Grundsätze der Unternehmensführung und legt auf der Grund-lage der gesetzlichen Aufgaben und der Eignerstrategie die Strategie des SVAR fest.

Ob die hier erwähnte Eignerstrategie im Gesetz über den SVAR oder allenfalls im Gesundheitsgesetz verankert werden muss sei offen gelassen. Ebenfalls ob diese Eignerstrategie durch den Re-gierungsrat oder allenfalls durch den Kantonsrat verabschiedet werden soll. Ebenfalls muss defi-niert werden, in welchem Zeitraum die Eignerstrategie überprüft werden muss.

Art. 12

Hier wäre eine Möglichkeit die Eignerstrategie im Gesetz zu verankern.

Weiter ist in diesem Bereich die kontinuierliche Berichterstattung des Verwaltungsrates (z.B. Eig-nergespräche) und/oder die Informationspflicht der vom Regierungsrat delegierten Person zu regeln.

Es darf nicht mehr vorkommen, dass wesentliche Informationen zur Entwicklung des SVAR nicht beim Regierungsrat ankommen.

Art. 13

Die Beaufsichtigung des SVAR erachten wir als zwingende Aufgabe die sich im sich schnell verändernden Gesundheitsmarkt zwingend nach Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Rechtmässigkeit zu richten hat.

Dieser Absatz muss daher unbedingt beibehalten werden.

Sehr geehrter Herr Regierungsrat, sehr geehrte Damen und Herren.

Die EVP AR ist sich bewusst, dass sich die in der Vernehmlassungsantwort dargelegte Sichtweise nicht nur direkt auf das Gesetz über den Spitalverbund bezieht.

Aus Sorge über die aktuelle Entwicklung und die nach wie vor grossen offenen Fragen bitten wir, nicht zu einem 'Courant normal' zurückzukehren sondern die dringend nötige Grundlagenarbeit anzugehen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen.

Evangelische Volkspartei Appenzell Ausserrhoden