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Vernehmlassung Finanzausgleichsgesetz; Änderung der Mindestausstattung

Die EVP AR äusserts ich grundsätzlich positiv zur Anpassung der Mindestausstattung der Gemeinden, stellt aber klare Forderungen in Bezug auf die Unterstützung der Gemeinden mit kleiner Finanzkraft und die Besteuerung der juristischen Personen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Einladung zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes.

Die vorliegende Teilrevision ist Teil der Massnahmen im Stabilisierungsprogramm 2019. Sie kann daher nicht losgelöst von den übrigen Massnahmen bewertet werden. Daher äussert sich die Evangelische Volkspartei Appenzell Ausserrhoden nicht nur zur vorliegenden Vorlage sondern zum gesamten Paket des Stabilisierungsprogramms.

Stabilisierungsprogramm
Aus Sicht der EVP AR ist ein solches Programm unerlässlich auch im Hinblick auf die grossen Herausforderungen, welche auf den Kanton zukommen. Zu erwähnen sind aktuelle und zukünftige Bauvorhaben, die nach wie vor unklare Entwicklung in Zusammenhang mit dem SVAR oder das immer wieder erwähnte, strukturelle Defizit des Kantons.

Gerade diesem letzten Punkt ist höchste Beachtung zu schenken, denn nur wenn dieser gelöst werden kann, werden die Kantonsfinanzen auf längere Frist zu stabilisieren sein.

Hier setzt die EVP AR mit ihren Überlegungen an: Die im Stabilisierungsprogramm aufgeführten Massnahmen sind zu über 70% reine 'Mehreinnahmen-Massnahmen' (nehmen bei den Gemeinden, beim Steuerzahler) und bereits vor dem Stabilisierungsprogramm angekündigte Minderausgaben (Wegfall Beitrag an SVAR). Die Aufwandreduktion umfasst gerade einmal 12% des Programms. Hier hat es sich der Regierungsrat relativ einfach gemacht.
Die genauen Ursachen des strukturellen Defizits sind aus Sicht der EVP AR klar aufzuzeigen und Massnahmen zu deren Behebung einzuleiten. Ohne diese Transparenz wird auch das nächste Stabilisierungsprogramm nur eine Frage der Zeit sein.

Weiter ist die EVP AR der Meinung, dass auch die juristischen Personen ihren Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen leisten müssen. Wenn die Steuern bei den natürlichen Personen um 0.1 Einheiten erhöht werden müssten rein arithmetisch bei den juristischen Personen die Steuern um 0.2 Einheiten erhöht werden. Mit diesem Schritt liesse sich auch ein weiteres ausbluten der Gemeinden im Zusammenhang mit der Änderung der Aufteilung des Steuerertrags bei den juristischen Personen mildern. Die EVP wird im Rahmen der Steuergesetzrevision diese Forderung stellen.

Dies zu den Überlegungen im Rahmen des Stabilisierungsprogramms.

 

Mindestausstattung

Die EVP AR hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es auf lange Frist nicht zielführend sein kann, wenn Gemeinden ca. 20% der Jahresausgaben aus den Mitteln anderer Gemeinden und des Kantons bestreiten müssen. Für die EVP ist daher eine Änderung in diesem Bereich nachvollziehbar und gewünscht. Insbesondere bei Gemeinden, welche eine tiefe Steuerbelastung aufweisen und eine hohe Mindestausstattung haben zeigt sich die Dysfunktionalität des aktuellen Finanzausgleichs besonders.

Es muss jedoch in diesem Zusammenhang gefragt werden, welche Lösung / Unterstützung von Seiten Kanton hier angeboten wird um die sich zuspitzende Finanzlage der Gemeinden mit hoher Mindestausstattung zu entschärfen. In den letzten Jahren wurden den Gemeinden regelmässig Lasten übertragen. Es geht aus Sicht der EVP AR nicht an, ohne Masterplan weiter zu agieren. Gewisse kleinere Beträge können durch die Gemeinden durch eine verstärkte Zusammenarbeit untereinander aufgefangen werden. Dies verstärkt jedoch den aktuell schon grossen Flickenteppich von Zusammenarbeitsformen der Gemeinden.

Die EVP erwartet hier nicht nur Gedanken, wie die kantonalen Finanzen stabilisiert werden, sondern auch Überlegungen, wie die Steuerkraft in den Gemeinden erhöht oder strukturelle Änderungen angegangen werden. Wenn dies so einfach wäre, hätten dies die betroffenen Gemeinden mit grösster Wahrscheinlichkeit bereits umgesetzt.

Zum angepassten Artikel

Die EVP AR heisst die Änderung gut.

Wir bitten Sie unsere Überlegungen mit einzubeziehen und die vorgebrachten Punkte aus unserer
Vernehmlassung zu berücksichtigen.

Besten Dank.

 

Evangelische Volkspartei Appenzell Ausserrhoden

Mathias Steinhauer

Präsident