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Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die EVP AR fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort klare Verbesserungen zugunsten von Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.

Die EVP AR lehnt in ihrer Vernehmlassungsantwort die weitgehende Flexibilisierung bei der Zuteilung der individuellen Prämienverbilligungen ab und fordert im Gegenzug die Verankerung eines Sozialziels im Gesetz.

Der Regierungsrat will sich für die Zuteilung der individuellen Prämienverbilligungen IPV möglichst viel Freiraum schaffen. So sollen der Selbstbehalt für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche in Ausbildung sehr flexibel gehandhabt werden. Beim Kinderabzug soll der Regierungsrat Freiraum bei der Festlegung erhalten. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass die individuelle Prämienverbilligung die budgetierten Mittel nicht mehr übersteigt.

Aus Sicht der EVP AR wird damit primär das Ziel verfolgt, die Prämienverbilligung den finanziellen Mitteln des Kantons anzupassen. Dass diese Anpassung nur nach unten gehen soll, ist aus Sicht der EVP offensichtlich. Damit wird einmal mehr die Voraussetzung geschaffen, Geld auf dem Rücken von Personen einzusparen die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben müssen.

Bereits in den vergangenen Jahren wurde das angestrebte Sozialziel nicht erreicht, welches besagt, dass 30% der kantonalen Wohnbevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren sollen. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die EVP:

  • das Sozialziel im Gesetz zu verankern und
  • den Kinderabzug weniger stark zu flexibilisieren.