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Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Angestellte

Die EVP AR nimmt an der Vernehmlassung ‚Verordnung Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Angestellte‘ teil. Sie zeigt sich erfreut, dass mit der Übernahme der Bundesempfehlung die Arbeitsbedingungen im privaten Care-Bereich geklärt und deutlich verbessert werden. Die Durchsetzung der Vorgaben muss anschliessend eng begleitet werden.

Vernehmlassung

Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Teilrevision, und Vernehmlassung zum Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Einladung zur Vernehmlassung.

Die EVP AR stellt erfreut fest, dass der Kanton gewillt ist, in diesem sensiblen Thema die vorhandenen Lücken zu beheben und den veränderten Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Die Arbeitsverhältnisse im Bereich der hauswirtschaftlichen und betreuenden Arbeitnehmenden sind in vielen Fällen komplex. Die vorhandene Verknüpfung von Wohn- und Arbeitsstelle für hauswirtschaftliche Mitarbeitende ist anspruchsvoll. Es besteht das Risiko, dass solche Arbeitsverhältnisse Missbrauchspotenzial haben und die Arbeitnehmenden ausgenutzt werden können. Im Sinne eines respektvollen Miteinanders ist es uns wichtig, dass Ausbeutung verhindert wird. Es geht der EVP nicht darum, alle Arbeitgebenden unter Generalverdacht zu stellen, sondern darum, auf die Abhängigkeiten durch die symbiotische Verknüpfung von Arbeits- und Wohnsituation, sowie Arbeits-, Frei- und Präsenzzeit hinzuweisen.

Ausdrücklich begrüsst die EVP die geteilte Verantwortung der Arbeitgebenden und betreuten Personen sowie die Dokumentationspflicht.

Die EVP AR unterstützt die getroffene Lösung, die Kompetenz an den Regierungsrat zu übertragen, wie dies auch bei den Normalarbeitsverträgen in der Landwirtschaft der Fall ist. Die Anpassung des EG zum ZGB wird befürwortet.

Weiter steht die EVP hinter dem Vorgehen, den aktuellen durch den Kantonsrat erlassenen NAV und den Modell-NAV des Bundes miteinander in den neuen NAV für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer/innen zu überführen. Damit ist ein Schritt getan, die grossen Veränderungen im Betreuungsbereich der letzten Jahre zu antizipieren und den Schutz der Arbeitnehmer/innen auf ein akzeptables Niveau zu heben.

Die EVP verzichtet aufgrund dieser Vorgehensweise auf detaillierte Rückmeldungen zur Verordnung, handelt es sich doch um Vorgaben, wie sie in anderen Kantonen bereits seit längerer Zeit umgesetzt sind. So hat z.B. der Kanton Zürich bereits im April 2020 die Empfehlungen aus dem Modell-NAV umgesetzt.

Aufgrund der eingangs erwähnten komplexen Arbeits- und Freizeitverhältnisse wünscht sich die EVP AR zudem die Beantwortung der folgenden Fragen im Hinblick auf die Verabschiedung der Gesetzesänderung im Kantonsrat:

  1. Anzahl Arbeitsverhältnisse
    Wie viele Arbeitsverhältnisse werden dem neuen NAV unterstellt sein?
  2. Kontrolle
    Die komplexen Arbeits- und Wohnsituationen mit ihren allfälligen Abhängigkeiten stehen einer geforderten Dokumentationspflicht gegenüber. Eine eingeforderte Dokumentationspflicht soll nicht nur rechtlich eingefordert werden können, sondern sollte auch überprüft werden.

    Wie werden die zuständigen Stellen ihre Aufsichtspflicht, welche den Privatsphären der Beteiligten nahekommen wahrnehmen?
  3. Ressourcen
    Die vorhandenen Ressourcen im Bau- und Volkswirtschaftsdepartement waren in den letzten Jahren regelmässig Thema.
    Welche Ressourcen stehen für die auszuführenden Kontrollen bereit und in welcher Periodizität und nach welchem Risikoschema werden diese Kontrollen stattfinden?

Die EVP AR dankt für die Berücksichtigung der Rückmeldung im vorliegenden Schreiben und sieht
gespannt der Beantwortung der offenen Fragen entgegen.

Freundliche Grüsse
Sig. Mathias Steinhauer
Präsident EVP Appenzell Ausserrhoden