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Nein zur Totalrevision der Kantonsverfassung und Nein zu No Billag

Die EVP AR sagt zu den beiden umstrittenen Vorlagen laut und deutlich NEIN!

Die anstehenden Themen auf kantonaler Ebene müssen endlich angegangen und nicht durch eine Totalrevision der Kantonsverfassung hinausgezögert werden und die Radio- und Fernseh- Landschaft der Schweiz darf nicht leichtfertig umgepflügt werden.

Drängende Probleme angehen!

Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons sehen die grossen Herausforderungen, welche unser Kanton in den nächsten Jahren dringend lösen muss: Gemeindestrukturen, finanzielle Schieflage, kantonaler Finanzausgleich, Wahlsystem und Themen rund um den Spitalverbund. Trotz all dieser Herausforderungen (es sind hier nur die wichtigsten aufgeführt) schlagen Regierung und Parlament nun vor, die Kantonsverfassung total zu revidieren. Begründet wird dies vor allem mit den Themen Gemeindestrukturen
und Wahlsystem.

Die EVP AR lehnt die Totalrevision aus folgenden Gründen ab:

  • Eine Totalrevision verschlingt grosse Ressourcen, welche unser Kanton im Moment nicht zur Verfügung hat.
  • Die beiden Hauptgründe Gemeindestrukturen und Wahlsystem könnten auch in zwei unabhängigen Vorlagen vors Volk gebracht werden. Es besteht die Gefahr, dass diese beiden Hauptanliegen dann von einer 'unheiligen Allianz' zu Fall gebracht werden.
  • Für das Thema Gemeindestrukturen lancierte die IG Starkes Ausserrhoden eine Initiative (die Unterschriftensammlung läuft). Das Thema wird also bevor die Totalrevision vors Volk kommt entschieden sein.

Nein zu No Billag

Die No Billag-Initiative ist ein massiver Schlag gegen die heutige Radio- und Fernsehvielfalt und damit auch gegen die unabhängige Information, die für unsere direkte Demokratie unverzichtbar ist. Es darf nicht sein, dass unsere Schweizer Medien zum Sprachrohr zahlungskräftiger Interessenvertreter werden und dadurch für politische Propaganda missbraucht werden können. Es geht bei dieser Abstimmung letztlich auch darum, wem die Macht über Radio- und Fernsehen im Land dienen soll.

Die schon fast hilflosen Beteuerungen der Befürworter, auch bei einer Annahme könnten Medien subventioniert werden zeigen, wie wenig durchdacht das Anliegen ist. Befremdend ist für die EVP weiter der gehässige Ton der gesamten Kampagne. Falls dies bereits die Vorboten einer vollständigen Kommerzialisierung der Medien sind muss das NEIN noch deutlicher sein.

Die EVP empfiehlt das unbestrittene Finanzhaushaltsgesetz zur Annahme und die beiden für das Obergericht vorgeschlagenen Personen Daniela Sieber und Stephan Ramseyer zur Wahl.

Für Rückfragen: Mathias Steinhauer, Herisau (078 862 11 70)