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Klare Abstimmungsempfehlungen der EVP AR

JA zur Erbschaftssteuerreform, NEIN zur PID Vorlage.

Für die EVP AR stehen am 14. Juni zwei zentrale Vorlagen zur Abstimmung, welche die Kernwerte der Partei wesentlich ausmachen. Bei der PID-Vorlage geht es schlussendlich um die Frage, ob genetische Untersuchungen eine Form der Therapie sind oder es sich hier um eine Auslese im embryonalen Stadium handelt. Das Parlament hat mit der bereits verabschiedeten Gesetzesänderung die Ausweitung von PID auf alle Ehepaare, welche IVF in Anspruch nehmen beschlossenen. Dies egal, ob eine genetische Notwendigkeit besteht oder nicht. Aus Sicht der EVP zeigt dies auf, was angestrebt wird: Die Türe soll geöffnet werden um später mit weiteren Vorstössen die Leihmutterschaft, generelle Chromosomentests und schlussendlich eine schrankenlose Reproduktionsmedizin zu ermöglichen. Die EVP wendet sich entschieden gegen eine Auslese zwischen wertvollem und minderwertigem Leben. Es ist für die EVP unangebracht zu behaupten, jetzt gehe es noch gar nicht um das bereits beschlossene Gesetz sondern nur um den Verfassungsartikel. Wenn der Verfassungsartikel angenommen wird tritt das angepasste Gesetz in Kraft oder muss aufwändig mit einem Referendum gestoppt werden. Darum ist ein klares NEIN bereits jetzt nötig! Die Volksinitiative zur Reform der Erbschaftssteuer will sehr hohe Erbschaften von über 2 Mio Franken moderat besteuern. Die Erträge sollen mithelfen, die AHV sicherer zu machen und die Steuerausfälle der Kantone zu kompensieren. Für die EVP hat die Konzentration der Vermögen eine Grenze erreicht, die nun angegangen werden muss. 2% der Bewohner der Schweiz besitzen 50% der Vermögen. Selbst die OECD weist darauf hin, dass zu grosse Unterschiede bei den Vermögen die wirtschaftliche Entwicklung bremst. Die Studien der Gegner einer Erbschaftssteuerreform zeigen zudem, dass KMU kaum von der Erbschaftssteuerreform betroffen sind. Da die Gegner offenbar keine handfesten Argumente haben wird behauptet, dass viele von dieser Reform betroffen seien. Tatsache ist, dass weder Hausbesitzer noch Familienbetriebe sich vor der Erbschaftssteuer fürchten müssen. Die EVP ist der Ansicht, dass mit der Volksinitiative zur Reform der Erbschaftssteuer ein ausgezeichnetes Instrument vorliegt um den gesellschaftlichen Ausgleich zu fördern und empfiehlt ein deutliches JA! Das angepasste Radio- und Fernsehgesetz empfiehlt die EVP AR zur Annahme, die Stipendieninitiative zu Ablehnung.

Rückfragen an Mathias Steinhauer, 078 862 11 70