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Geldspielgesetz AR

Die EVP AR nimmt zum Geldspielgesetz Stellung. Sie äussert sich dabei kritisch zu den sogenannten Kleinspielen (z.B. Pokerturniere) von gewinnorientierten Veranstaltern.

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren


Wir danken für die Einladung zur Vernehmlassung Geldspielgesetz und nehmen gerne zu diversen Themen Stellung.

Allgemeine Bemerkungen

Grundsätzlich steht die EVP AR dem Thema Geldspiel kritisch gegenüber.
Es ist ein Teil der Lebensrealität, dass (Geld)Spiele einen gewissen Ehrgeiz wecken, der bei weniger gefestigten Personen dazu führen kann, dass über die finanziellen Möglichkeiten hinaus gespielt wird. Daher muss der Schutz von Spieler/innen ein hohes Gewicht haben.

Wir sind uns aber sehr bewusst, dass insbesondere Kleinspiele von Vereinen (Tombolas etc.) unkritisch sind und für die durchführenden Gruppierungen einen wesentlichen Teil der Finanzierung darstellen.

Kritischer sehen wir die Durchführung von Kleinspielen, deren Veranstalter gewinnorientiert sind. Auch wenn im Gesetz der Begriff Kleinspiele verwendet wird, werden hier Beträge oder Einsätze geleistet, welche für finanziell schwächer gestellte Personen problematisch sein können. Das Gesetz ist gerade in Bezug auf kleine Pokerturniere sehr vage, was den Schutz vor Spielsucht anbelangt. Wir erwarten, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses im Kantonsrat aufgezeigt wird, wie ein Konzept zur Verhinderung von Spielsucht bei kleinen Pokerturnieren aussehen soll. Die EVP AR könnte sich sogar ein Verbot von kleinen Pokerturnieren vorstellen, da der gemeinwirtschaftliche Nutzen nicht erwiesen ist.
Aufgrund des erläuternden Berichts können Kantone gewisse Kategorien von Grosspielen verbieten. Die EVP AR erwartet, dass der Regierungsrat aufzeigt,

  • welche Kategorien durch den Kanton verboten werden könnten,
  • welche Auswirkungen ein solches Verbot hätte und
  • wie dadurch das Risiko der Spielsucht vermindert werden könnte.

Zu den einzelnen Artikeln

Wir verweisen auf die in der Antworttabelle gemachten Bemerkungen und bitten um die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Der Vollständigkeit halber führen wir diese nochmals auf.

Abschnitt C kleine Pokerturniere
Bewilligung
Die Kriterien für die Bewilligung hat der Bund rel. detailliert geregelt. Unklar ist wie der Kanton die Bewilligungen behandelt und korrekte Umsetzung sicherstellt. Es wird von einem möglichen zusätzlichen Aufwand gesprochen. Die EVP bittet hier auf die 1. Lesung im Kantonsrat genauere Angaben zur Verfügung zu stellen.

Artikel 13
Damit die EVP den Artikel abschliessend beurteilen kann bittet die EVP um die Beantwortung der folgenden Fragen auf die 1. Lesung im Kantonsrat:

  • Wann wird das Kriterium der Regelmässigkeit erreicht?
  • Wie müssen Veranstalter nachweisen, dass ihr Personal angemessen geschult ist?
  • Wie stellt sich der Kanton die Kontrolle dieser Anlässe vor?

Artikel 14 und 15
Die EVP AR erwartet, dass der Aufwand für die Bewilligungserteilung durch die Gebühren gedeckt ist.

Wir bitten Sie unsere Überlegungen mit einzubeziehen und die vorgebrachten Punkte aus unserer Vernehmlassung zu berücksichtigen.
Besten Dank.

Evangelische Volkspartei Appenzell Ausserrhoden

Sig. Mathias Steinhauer, Präsident