Flexibler und besser verteilen sagen und sparen meinen

News

Flexibler und besser verteilen sagen und sparen meinen

Weder Regierungsrat noch Kantonsrat wollen sich bei der Prämienverbilligung verbindlich festlegen

und öffnen damit Tür und Tor für einen weiteren Abbau zulasten der finanziell weniger

gut gestellten Bewohner in unserem Kanton. Dies alles unter dem Deckmantel der besseren

Verteilung und der Flexibilität.

Bereits im Rahmen des Entlastungsprogramms sparte Regierungsrat und Parlament auf dem Rücken der Familien 1.8 Mio Franken an Prämienverbilligung ein. Nun folgt der zweite Streich: Im Rahmen der Gesetzesrevision zum Krankenversicherungsgesetz (EG zum KVG) soll weder eine Bezugquote (Bevölkerungsanteil der von der Prämienverbilligung profitiert) noch ein Verhältnis zum Bundesbeitrag festgeschrieben werden.

Bezugsquote als Papiertiger

Zwar behauptet der Regierungsrat in seiner Botschaft er strebe eine Bezugsquote von 30% an. Diese hat er jedoch in den letzten Jahren klar verfehlt. Im 2015 sollen gemäss seinen Berechnungen nur 22% in Genuss einer Prämienverbilligung kommen. Dass es dem Regierungsrat bei der Erreichung der Bezugsquote nicht sehr ernst ist beweist auch die Botschaft an den Kantonsrat. Keine der das aufgelisteten Berechnungen kommt nur annähernd an diese 30%-Marke. Die höchste berechnete Bezugsquote liegt bei lediglich 27.2%.

Stetig sinkender Kantonsanteil

Der Bund gibt jedes Jahr einen Betrag zur Prämienverbilligung an die Kantone weiter. Dieser erhähte sich zwischen 2012 und 2016 von 14.5 Mio auf 16.3 Mio Franken. Der Kantonsbeitrag verringerte sich im selben Zeitraum von 11.5 Mio auf 8.5 Mio Franken. Insgesamt standen in dieser Zeit zwischen 26 Mio und 24.8 Mio Franken für individuelle Prämienverbilligungen zur Verfügung, wobei 2015 (24.2 Mio) und 2016 (24.8) die beiden kleinsten Beträge waren.

Weniger Geld um steigende Prämien zu verbilligen

Wo liegt nun das Problem? Während die Prämien für die Versicherten von Jahr zu Jahr steigen (im 2016 in unserem Kanton sogar überdurchschnittlich) werden die Beiträge für die individuelle Prämienverbilligung vom Kanton gekürzt. Diese kantonalen Kürzungen sind so massiv, dass auch die höheren Beiträge des Bundes dies nicht auffangen können. Höhere Krankenkassenbeiträge stehen also kleineren Prämienverbilligungen gegenüber. Und dies soll im Gesetz so verankert werden, dass auch in Zukunft weiter an der Schraube gedreht werden kann. Das Argument, Bezugsquoten und Mindestbeitrag des Kantons würden eine gerechte Verteilung und eine Flexibilisierung verunmöglichen sind nur das Be-kenntnis, dass der Sparkurs auf dem Rücken der finanziell Schwachen weitergeführt werden soll.

Realistische Forderungen

Die Anträge die Kantonsrat Balz Ruprecht (EVP) im Namen der Fraktion gestellt hat waren darauf ausge-legt, einerseits die Kantonsbeiträge an die Bundesbeiträge zu binden (mindestens 50%). Dies entspricht nicht einmal dem aktuell budgetierten Anteil von 52%. Ist dies zu viel verlangt? Offenbar will man sich die Möglichkeit nicht nehmen lassen, diesen Anteil noch weiter zu verringern. Andererseits wurde eine Bezugsquote von mindestens 25% gefordert. Diese würde immer noch unter dem schweizerischen Schnitt von 30% liegen und die vom Regierungsrat selber als Zielsetzung formulierte Quote von 30% ebenfalls unterschreiten.

Fazit

Die von Kantonsrat in der ersten Lesung beschlossene Anpassung des Einführungsgesetzes zum Kran-kenversicherungsgesetz ist ein klassisches Spargesetz. Es kann kaum im Sinn eines modernen Staats-wesens sein, die im Bundesgesetz geforderte Entlastung für Versicherte in beschiedenen wirtschaftli-chen Verhältnissen (KVG Art. 65 Abs. 1) sowie für Kinder von Familien im unteren und mittleren Ein-kommensbereich (KVG Art. 65 Abs. 1bis) auf diese Art und Weise umzusetzen. Sozialpolitik sieht anders aus und die EVP AR wird sich mit allen Möglichkeiten gegen dieses Spargesetz zur Wehr stellen.

Mathias Steinhauer, Herisau (078 862 11 70)

 

Mehr Informationen dazu können dem Antrag von Kantonsrat Ruprecht entnommen werden.