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EVP nimmt zum Kinderbetreuungsgesetz Stellung

Die EVP begrüsst das neue Kinderbetreuungsgesetz welches die Gleichstellung aller Familien auf unserem Kantonsgebiet herbeiführt. Sie fordert jedoch auch die direkte Unterstützung der Institutionen (Kitas etc.).

Die EVP AR befürwortet das neue Kinderbetreuungsgesetz im Grundsatz. Es stellt die Gleichbehandlung aller Eltern auf Kantonsebene sicher. Die EVP AR fordert jedoch neben der direkten Unterstützung der Eltern auch eine gezielte Unterstützung der Institutionen, da sie eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft wahrnehmen.

Die EVP ist erfreut, dass mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweite Regelung geschaffen wird. Aktuell ist die Abdeckung mit Kinderbetreuungsplätzen zwar genügend, aber je nach Gemeinde unterschiedlich. So ist die Höhe der finanziellen Unterstützung ungleich. Die EVP weist jedoch darauf hin, dass einmal mehr Familien, welche ihre Kinder selber betreuen leer ausgehen. Zwar wurde im Rahmen der Steuergesetzgebung hier eine leichte Entlastung geschaffen, von welchen jedoch vor allem gutverdienende Familien profitieren. Mit der nun vorgeschlagenen direkten Unterstützung der Familien, welche ihre Kinder extern betreuen lassen, schafft der Regierungsrat eine Gleichbehandlung. Ebenso begrüsst die EVP die grössere Entlastung von Familien mit tieferen Einkommen und die Deckelung von Beiträgen bei hohen Einkommen. Es ist für die EVP jedoch unverständlich, dass die Institutionen nicht mehr direkt unterstützt werden sollen. Dies vor dem Hintergrund, dass diesen Institutionen in verschiedenen kantonalen Konzepten eine grosse Bedeutung zugemessen wird. Es ist unverständlich, dass z.B. diesen Institutionen Aufgaben im Bereich der Integration zugewiesen werden, diese aber dann nicht oder nur indirekt über die Beiträge der Eltern entschädigt werden. Hier ist eine Nachbesserung zwingend. Für die EVP ist jedoch klar, dass die Aufwendungen von Kanton und Gemeinden im Ganzen nicht steigen dürfen.

Für Rückfragen: Mathias Steinhauer, Herisau (078 862 11 70)