News

EVP AR zum angepassten Steuergesetz Appenzell Ausserrhoden

Die EVP AR lehnt insbesondere die neue Aufteilung der Erträge der juristischen Personen zwischen Kanton und Gemeinden ab.

Teilrevision Steuergesetz Appenzell Ausserrhoden

Die EVP AR befürwortet die Anpassungen im Steuergesetz des Kantons nur teilweise. Insbesondere lehnt sie die neue Aufteilung der Steuererträge bei den Juristischen Personen ab. Unbestrittener Nachvollzug Bundesrecht und kleine Anpassungen bei den Abzügen Unterstützt werden die notwendigen Nachvollzüge des Bundesrechts und die minimalen Anpassungen der Abzüge bei den natürlichen Personen. Die EVP ist sich jedoch bewusst, dass durch diese Erhöhung der Abzüge die Steuererträge kleiner werden. Auch die Möglichkeit der gezielten Steuersatzerhöhung bei internationalen Gesellschaften wird begrüsst.

Grosse Fragezeichen bei der Ertragsaufteilung juristische Personen Der Regierungsrat stellte im Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2025 eine andere Verteilung der Erträge in Aussicht. Dies, ohne vorgängig die politischen Akteure im Kanton zu informieren. Für unseren kleinen Kanton ist dies höchst irritierend. Die nun nachgelieferte Begründung greift aus Sicht der EVP AR viel zu kurz und stützt sich auf eine einseitige Auslegung eines Gutachtens. Die gescheiterte Tiefsteuerpolitik für juristische Personen, die in der Vergangenheit Steuersubstrat vernichtet hat, soll mit der Neuverteilung korrigiert werden. Als Begründung dienen allfällige Mindererträge aus dem Nationalen Finanzausgleich.

Die Auswirkungen auf der Gemeindeebene werden dabei nicht politisch gewürdigt. So macht sich der Regierungsrat offenbar keine Gedanken darüber, dass drei Gemeinden 70% der Umverteilung stemmen müssen oder dass drei Gemeinden Steuerausfälle von 2.8% – 3.4% zu verkraften haben. Ebenso fehlen Überlegungen zu den aktuellen Finanzflüssen auf nationaler und kantonaler Ebene oder die Auswirkungen solcher Umlagerungen bei einer Anpassung der Gemeindestrukturen.

Die EVP AR erwartet, dass der Kanton seine Position anpasst und mit den Gemeinden und politischen Akteuren eine Lösung entwickelt, welche zukünftige Veränderungen beim Ressourcenindex berücksichtigt. Diese muss jedoch in einem Kontext der gesamten Entwicklung des Kantons stehen und die Leistungen der Gemeinden berücksichtigen.

Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)