Die Ausserrhoder Verfassung hält fest, dass zweckmässige Gemeindefusionen zu fördern sind. Leider wird im vorliegenden Gesetzesentwurf nur sehr oberflächlich ausgeführt, was zweckmässige Gemeindefusionen sind. Von einer, anlässlich einer Kantonsratssitzung versprochene Lenkung von Gemeindefusionen, ist nichts zu finden. Gemeindefusionen sind Generationenprojekte und haben auf die Gesamtentwicklung des Kantons sowie der anderen Gemeinden grosse Auswirkungen. Man denke nur an die vielen Zweckverbände oder den Finanzausgleich.
Das Gesetz in dieser Form ist ein reines Finanzierungsgesetz und wird, weil es nicht zielführend ist, abgelehnt. Es ist für die EVP schwer verständlich, dass die Regierung nach über zwei Jahren Arbeit weder Zielsetzungen noch Kriterien formuliert und einzig sich selbst einen schwammigen Ermessensspielraum zuordnet.
Forderungen
Die EVP AR fordert klare Kriterien für Gemeindefusionen:
1. Eine Fusion muss zu einer neuen Gemeinde führen, welche ihre operativen Aufgaben selbständig und langfristig erfüllen kann. Es macht keinen Sinn Fusionen zu beschliessen, welche gleichwohl über Zweckverbände und Auslagerung von Aufgaben das Funktionieren einer Gemeinde sichert. Dabei muss der Zeitraum von 20 Jahren antizipiert werden!
2. Eine Fusion muss zu einer Gemeinde führen, welche in ihrer räumlichen Ausdehnung Sinn macht. Mögliche Unterkriterien könnten hier gemeinsame Grenzen, Verkehrs- und Pendlerströme, durch Regierung oder Kantonsrat festgelegte Förderräume etc. sein.
3. Eine Fusion von Gemeinden darf nicht dazu führen, dass einzelne andere Gemeinden langfristig von einem Zusammenschluss abgeschnitten sind oder deren Fusionsoptionen massiv eingeschränkt werden.
Zwei-stufiges Fusionsverfahren
Das vorgeschlagene Fusionsverfahren ist aus Sicht der EVP AR sehr risikobehaftet. In einer einzigen Volksabstimmung muss jede einzelne Gemeinde über einen fertig ausgehandelten Fusionsvertrag abstimmen. Ausserordentlich viele Details müssen dabei schon geklärt sein. Das führt dazu, dass der Vertag bei Ablehnung einer einzelnen Gemeinde zur Makulatur wird.
Die EVP propagiert ein zwei-stufiges Abstimmungsverfahren mit einer Grundsatzabstimmung, bei der das JA jeder einzelnen Gemeinde notwendig ist, so wie es die Verfassung vorsieht. Für den effektiven Fusionsvertrag würde in einer zweiten Abstimmung nur noch die Mehrheit alles Stimmberechtigten der zu bildenden Gemeinde notwendig sein.
Erwartung
Die EVP AR erwartet, dass die Regierung für die effektive Vorlage ihre Verantwortung wahrnimmt, gemachte Versprechungen einlöst und ein überarbeitetes Fusionsgesetz vorlegt, welches unseren lebenswerten Kanton weiterbringt und sowohl bei den Fusionskriterien wie auch bei den finanziellen Fördermassnahmen lenkend eingreift.
Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)