Vorbemerkung
Eine fundierte Stellungnahme zum vorgelegten Geschäft ist in dieser Kürze nicht möglich. Die EVP beschränkt sich auf eine generelle Einschätzung. Sie wird sich im Rahmen ihrer politischen Arbeit weiter in dieser Sache engagieren.
Einschätzung
Die Vorgaben des aktuellen Gesetzes sind für eine Weiterentwicklung zu starr und die finanziellen Perspektiven für den SVAR und damit für den Kanton als Eigner schon seit langem düster. Darin deckt sich die Ausgangslage mit derjenigen der Regierung. Es ist der EVP wichtig zu betonen, dass diese Einschätzung nicht mit den Mitarbeitenden des Spitals Herisau oder des PZA zu tun hat. Diese leisten in dieser sehr anspruchsvollen Situation gute Arbeit.
Jetzt versucht die Regierung den Befreiungsschlag – und dies ist der Hauptkritikpunkt der EVP – ohne eine klare Vorstellung zu haben, wie die Gesundheitsversorgung in 10 Jahren aussehen soll. Es wird jetzt einfach das Risiko Spital möglichst reduziert, aber am System Gesundheitsversorgung AR nichts verändert. Das aktuelle Agieren der Regierung im Zusammenhang mit dem Spital Heiden bestätigt dies. Es fehlt eine klare Vorstellung davon, wie sich Ambulantisierung, Kurz- und Übergangspflege und andere Aspekte der Gesundheitsversorgung entwickeln sollen. Ebenso unklar ist, wie dem Hausärzte- und Pflegepersonalmangel begegnet werden soll. Darüber hinaus ist nicht definiert, wie die verschiedenen medizinischen Akteure zusammenarbeiten sollen oder müssen und wie diese Zusammenarbeit gefördert werden kann. Und jetzt geht das kurzfristige Denken weiter: man hofft nun mit einer Gesetzesänderung die Option zu schaffen, dass ein privater Investor die Sache richten wird und sich dann ganz bestimmt nach unseren Regeln richtet. Bildlich gesprochen, man hofft auf den Prinzen, der uns befreit und dann auch noch nach unserer Pfeife tanzt und bezahlt. Die Aufteilung und Verselbständigung von Akutsomatik und Psychiatrie kann tatsächlich eine Lösung sein, um die Staatsverschuldung nicht in die Höhe schnellen zu lassen, aber es ist kaum anzunehmen, dass ein Investor dann nicht auch Geld verdienen will. Denn das ist im Gesundheitswesen tatsächlich möglich – aber immer auf Kosten der Allgemeinheit (Staat und Prämienzahler). Zudem kann nicht nachvollzogen werden, wie ein privater Arbeitgeber im Bereich der Akutsomatik attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen kann. Es besteht die Befürchtung, dass Mitarbeitende weniger und das Spitzenkader mehr verdienen.
Solange keine ganzheitliche Sicht auf die Gesundheitsversorgung in unserem Kanton vorhanden ist, steht die EVP kritisch zu diesem Vorhaben.
Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)