Die Vorlage setzt auf dem bisherigen Energiegesetz auf und erhält daher weder grosse Würfe noch innovative Aspekte. Bei gewissen Themen wurden die Zielsetzungen angepasst, um wieder mit den übergeordneten Strategien des Bundes konform zu sein. Von fortschrittlichen Ansätzen sind wir jedoch wieder weiter weg.
Gebäude
Der Gebäudepark unseres Kantons hat grossen Erneuerungsbedarf. Sowohl im Bereich Gebäudehülle sie auch bei den Heizungen gibt es Potenziale. Es ist nur schwer vorstellbar, dass die im Konzept gesetzten Ziele mit den vorhandenen Mitteln erreicht werden. Zudem sind die administrativen Hürden bei der Heizungserneuerung hoch. Die EVP erwartet, dass dieses Thema deutlich offensiver angegangen wird. Hier sind neben Anreizprogrammen auch ergänzende Vorschriften notwendige Steuerungselemente, welche im Energiegesetz festgeschrieben werden müssen.
Stromproduktion
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass durch gezielte Förderung eine markante Erhöhung der Stromproduktion erreicht werden kann. Die Umgestaltung der Förderung im Hinblick auf die Winterstromproduktion wird unterstützt. Im Gegenzug muss jedoch der Verbrauch vor Ort weiter gefördert werden. Die verschiedenen Formen von Verbrauchszusammenschlüssen und die Speicherung vor Ort braucht eine klare Strategie, welche Kanton und Gemeinden fördern und bei den Werken und Netzbetreibern einfordern müssen. Jede vor Ort verbrauchte Kilowattstunde belastet das Stromnetz nicht. Zudem sind die Konsumenten für den zeitgerechten Verbrauch zu sensibilisieren.
Verspätung!
Es ist für die EVP nicht nachvollziehbar, dass das Energiekonzept erst Ende 2025 in die Vernehmlassung kommt. Es ist seit Jahren bekannt, dass das Konzept 17 – 25 auf Anfangs 2026 nahtlos abgelöst werden sollte. Bereits jetzt wird gefordert, dass das im Konzept erwähnte Energiegesetz spätestens im Herbst 2027 für die Vernehmlassung bereit ist.
Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)