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EVP AR nimmt Stellung zu den Anpassungen im Bereich Prämienverbilligung

Die EVP Appenzell Ausserrhoden sieht noch Potential bei den längst überfälligen Anpassungen für die Verteilung der Prämienverbilligung. Insbesondere soll die Prämienverbilligung von Amtes wegen berechnet und verfügt werden.

Seit Jahren thematisiert die EVP die aktuelle Methodik der Prämienverbilligung in unserem Kanton. Appenzell Ausserrhoden verteilt zwar im Vergleich zu anderen Kantonen genügend Geld. Es ist jedoch schon lange offensichtlich, dass die Gelder keine Breitenwirkung erzielen und zum Teil nur ca. 20% der Bevölkerung von den Verbilligungen profitieren. Einmal mehr ging ‘das Warten auf Bern’ zu lange.

Stossrichtung gut, aber mit Potenzial

Die nun vorgelegte Gesetzesanpassungen weisst nun dem Kantonsrat die klare Verantwortung zu, die sozialpolitische Zielsetzung zu definieren. Die EVP AR erwartet hier, dass sich der Kantonsrat dieser Verantwortung dann auch bewusst ist und die mittlerweile erdrückende Prämienlast für einen breiteren Teil der Bevölkerung mildert. Die Prämienverbilligung darf unter keinen Umständen Sparübungen zum Opfer fallen. Die Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen und damit auf den Konsum aber auch auf die Sozialhilfe und die Ergänzungsleistungen wären fatal. Es wird aber auch an der Regierung liegen, dem Kantonsrat die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

Unverständlich ist für die EVP AR, dass die Regierung an der Gesuchstellung festhält. Dies führt einerseits zu einer Bevorzugung von Bezügern von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen, da hier die Gemeinden die Gesuche stellen können. Andererseits wird unter dem Deckmantel der Selbstverantwortung vorausgesetzt, dass die Berechtigten die erhaltenen Informationen verstehen und selber merken, dass sie Prämienverbilligung beantragen können. Zudem generiert diese generelle Gesuchstellung bei Gemeinden und der Verwaltung unnötige Kosten. Alle relevanten Eckdaten sind aufgrund der Steuererklärung bekannt.

Einzelne Bestimmungen im neuen Gesetz scheinen der EVP AR nach wie vor zu kompliziert. Die Entwicklungen bei der Wahl der Krankenkasse und des Versicherungsmodells werden z.B. nicht berücksichtigt. Auch sollte eine Lösung für Eigenheimbesitzer mit Kleinrenten gefunden werden.

Regierungsrat ist in der Pflicht
Mit der vorgelegten Revision geht die Umsetzungsverantwortung komplett an den Regierungsrat über. Die bisherigen, viel zu starren Vorgaben des Gesetzes in Bezug auf Einkommen, Vermögen etc. sollen neu in der Verordnung definiert werden. Es wird an ihm sein, unter Berücksichtigung der durch Kantonsrat und Bund festgelegten Eckwerte, die Details zu Regeln. Ausreden bei der Nichterreichung der Zielsetzungen werden in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)