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EVP AR: Ja, ABER zum Spitalverbundsgesetz

Die EVP AR anerkennt den Änderungsbedarf beim Spitalverbundsgesetz, fordert aber ein breitabgestütztes Gesundheitsversorgungs-Konzept.

Eine reine Finanzvorlage

Die Absicht der Regierung, das finanzielle Risiko für den Kanton zu minimieren ist aufgrund der aktuellen Situation der Kantonsfinanzen nachvollziehbar. Mit einer Auslagerung der beiden Betriebe Akutspital und Psychiatrisches Zentrum wird der Schlag durch den gordischen Knoten versucht. Es bleiben jedoch viele Fragen auch im finanziellen Bereich unbeantwortet. Das Dotationskapital ist zu Lasten der Staatsrechnung um 40 Mio wertberichtigt worden und der Kanton steckt mit 55 Mio Darlehen im SVAR drin. Zudem sind im Gesetz weiterhin Investitionsbeiträge vorgesehen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass in der Schweiz kaum ein allgemeines Akutspital in dieser Grösse die nötigen Margen erarbeiten kann. Die Voraussetzungen für den Kanton und einen möglichen Käufer sind daher denkbar schlecht.

Die EVP AR fordert, hier realistische Annahmen zu treffen. Sie sieht das Potenzial in einem gut ausgebauten Ambulatorium mit ergänzenden Angeboten, als im Erhalt des Spitals in der heutigen Form.

Gesundheitsversorgung ist mehr als Spital und PZA

Das grösste Defizit der Vorlage ist jedoch, dass ohne über eine ganzheitliche Sicht der Gesundheitsversorgung AR zu verfügen, nun ein Verkauf angestrebt wird. Aus Sicht der EVP ist es zwingend, dass VOR allfälligen Verkaufsüberlegungen eine breit abgestützte Sichtweise für eine kantonale Gesundheitsversorgung vorhanden sein muss. Verschiedentlich wird erwähnt, dass Spital und PZA zwar versorgungsrelevant, aber nicht unverzichtbar sei – was das bedeutet, wird aber offengelassen. Genau hier wären Antworten notwendig, um der Bevölkerung aufzuzeigen, wie sie in Zukunft versorgt werden soll.

Die EVP AR fordert, dass hier endlich ein Schritt auf die relevanten Player in der Ausserrhodischen Gesundheitsversorgung gemacht wird um gemeinsam eine zukünftige Gesundheitsversorgung – ob mit oder ohne Spital – zu entwickeln.

Viele offene Fragen

Neben offenen finanziellen Fragen ist z.B. auch die wirkliche Rolle eines zukünftigen Spitalverbundes unklar. Ist er nun Immobiliengesellschaft oder hat er noch medizinische Strategiekompetenz, um die beiden Aktiengesellschaften zu kontrollieren und wie kann der Kanton welche Leistungen wirklich verlangen könnte ohne Besitzer zu sein? Oder ob nicht konsequenterweise auch die Spitalliegenschaft Heiden statt verkauft in die neue Organisation eingegliedert werden müsste, bis hin zur Frage, ob die geschützte Operationsstelle zwingend ein Akutspital zum Betrieb benötigt und was dazu die gesetzliche Grundlage ist.

Ja, ABER

Ja, das Spitalverbundsgesetz muss geändert werden. Aber ohne eine breit abgestützte Vorstellung zur Gesundheitsversorgung lehnt die EVP Verkäufe, sowohl der zu gründenden Aktiengesellschaften wie auch der Spitalliegenschaft Heiden (auch wenn dies nicht Teil der Vorlage ist) klar ab.

Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)