Die EVP Appenzell Ausserrhoden befürwortet in ihrer Vernehmlassungsantwort das Gesetz über private Sicherheitsunternehmen. Es bietet die Grundlage diesen heterogenen Bereich sauber zu regeln.
Mit einem separaten Gesetz sollen die Dienstleistungen privater Sicherheitsunternehmungen klar geregelt werden. Dies wird ausdrücklich begrüsst.
Aus Sicht der EVP AR ist das schlanke Gesetz gut gelungen. Die Abgrenzung zwischen den hoheitlichen Aufgaben des Kantons und seiner Organe und die Pflicht zur Zusammenarbeit für private Sicherheitsunternehmen ist zentral.
Begrüsst wird auch die Koppelung der Bewilligung an die geschäftsführende Person als ein Kernelement. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung lassen jedoch einige Fragen offen, welche im Hinblick auf die Debatte im Kantonsrat zu klären sind. Ebenfalls geklärt werden sollten die reduzierten Voraussetzungen für Mitarbeitende bzw. spezifische Tätigkeiten.
Die Anerkennung der Bewilligungen von anderen Kantonen erscheint sinnvoll, auch wenn aktuell zu wenig transparent ist, ob andere Kantone die gleichen Massstäbe anwenden.
Für Rückfragen: Mathias Steinhauer (078 862 11 70)