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Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Angestellte

Die EVP AR nimmt an der Ver­nehm­las­sung ‚Ver­ord­nung Nor­mal­ar­beits­ver­trag für haus­wirt­schaft­li­che Ange­stellte‘ teil. Sie zeigt sich erfreut, dass mit der Über­nahme der Bun­des­emp­feh­lung die Arbeits­be­din­gun­gen im pri­va­ten Care-Bereich geklärt und deut­lich ver­bes­sert wer­den. Die Durch­set­zung der Vor­ga­ben muss anschlies­send eng beglei­tet wer­den.

Ver­nehm­las­sung

Gesetz über die Ein­füh­rung des Schwei­ze­ri­schen Zivil­ge­setz­bu­ches, Teil­re­vi­sion, und Ver­nehm­las­sung zum Nor­mal­ar­beits­ver­trag für haus­wirt­schaft­li­che Arbeit­neh­mer

Sehr geehr­ter Herr Regie­rungs­rat
Sehr geehrte Damen und Her­ren

Wir dan­ken für die Ein­la­dung zur Ver­nehm­las­sung.

Die EVP AR stellt erfreut fest, dass der Kan­ton gewillt ist, in die­sem sen­si­blen Thema die vor­han­de­nen Lücken zu behe­ben und den ver­än­der­ten Gege­ben­hei­ten und Her­aus­for­de­run­gen anzu­pas­sen.

Die Arbeits­ver­hält­nisse im Bereich der haus­wirt­schaft­li­chen und betreu­en­den Arbeit­neh­men­den sind in vie­len Fäl­len kom­plex. Die vor­han­dene Ver­knüp­fung von Wohn- und Arbeits­stelle für haus­wirt­schaft­li­che Mit­ar­bei­tende ist anspruchs­voll. Es besteht das Risiko, dass sol­che Arbeits­ver­hält­nisse Miss­brauchs­po­ten­zial haben und die Arbeit­neh­men­den aus­ge­nutzt wer­den kön­nen. Im Sinne eines respekt­vol­len Mit­ein­an­ders ist es uns wich­tig, dass Aus­beu­tung ver­hin­dert wird. Es geht der EVP nicht darum, alle Arbeit­ge­ben­den unter Gene­ral­ver­dacht zu stel­len, son­dern darum, auf die Abhän­gig­kei­ten durch die sym­bio­ti­sche Ver­knüp­fung von Arbeits- und Wohn­si­tua­tion, sowie Arbeits-, Frei- und Prä­senz­zeit hin­zu­wei­sen.

Aus­drück­lich begrüsst die EVP die geteilte Ver­ant­wor­tung der Arbeit­ge­ben­den und betreu­ten Per­so­nen sowie die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht.

Die EVP AR unter­stützt die getrof­fene Lösung, die Kom­pe­tenz an den Regie­rungs­rat zu über­tra­gen, wie dies auch bei den Nor­mal­ar­beits­ver­trä­gen in der Land­wirt­schaft der Fall ist. Die Anpas­sung des EG zum ZGB wird befür­wor­tet.

Wei­ter steht die EVP hin­ter dem Vor­ge­hen, den aktu­el­len durch den Kan­tons­rat erlas­se­nen NAV und den Modell-NAV des Bun­des mit­ein­an­der in den neuen NAV für haus­wirt­schaft­li­che Arbeitnehmer/innen zu über­füh­ren. Damit ist ein Schritt getan, die gros­sen Ver­än­de­run­gen im Betreu­ungs­be­reich der letz­ten Jahre zu anti­zi­pie­ren und den Schutz der Arbeitnehmer/innen auf ein akzep­ta­bles Niveau zu heben.

Die EVP ver­zich­tet auf­grund die­ser Vor­ge­hens­weise auf detail­lierte Rück­mel­dun­gen zur Ver­ord­nung, han­delt es sich doch um Vor­ga­ben, wie sie in ande­ren Kan­to­nen bereits seit län­ge­rer Zeit umge­setzt sind. So hat z.B. der Kan­ton Zürich bereits im April 2020 die Emp­feh­lun­gen aus dem Modell-NAV umge­setzt.

Auf­grund der ein­gangs erwähn­ten kom­ple­xen Arbeits- und Frei­zeit­ver­hält­nisse wünscht sich die EVP AR zudem die Beant­wor­tung der fol­gen­den Fra­gen im Hin­blick auf die Ver­ab­schie­dung der Geset­zes­än­de­rung im Kan­tons­rat:

  1. Anzahl Arbeits­ver­hält­nisse
    Wie viele Arbeits­ver­hält­nisse wer­den dem neuen NAV unter­stellt sein?
  2. Kon­trolle
    Die kom­ple­xen Arbeits- und Wohn­si­tua­tio­nen mit ihren all­fäl­li­gen Abhän­gig­kei­ten ste­hen einer gefor­der­ten Doku­men­ta­ti­ons­pflicht gegen­über. Eine ein­ge­for­derte Doku­men­ta­ti­ons­pflicht soll nicht nur recht­lich ein­ge­for­dert wer­den kön­nen, son­dern sollte auch über­prüft wer­den.

    Wie wer­den die zustän­di­gen Stel­len ihre Auf­sichts­pflicht, wel­che den Pri­vat­sphä­ren der Betei­lig­ten nahe­kom­men wahr­neh­men?
  3. Res­sour­cen
    Die vor­han­de­nen Res­sour­cen im Bau- und Volks­wirt­schafts­de­par­te­ment waren in den letz­ten Jah­ren regel­mäs­sig Thema.
    Wel­che Res­sour­cen ste­hen für die aus­zu­füh­ren­den Kon­trol­len bereit und in wel­cher Perio­di­zi­tät und nach wel­chem Risi­ko­schema wer­den diese Kon­trol­len statt­fin­den?

Die EVP AR dankt für die Berück­sich­ti­gung der Rück­mel­dung im vor­lie­gen­den Schrei­ben und sieht
gespannt der Beant­wor­tung der offe­nen Fra­gen ent­ge­gen.

Freund­li­che Grüsse
Sig. Mathias Stein­hauer
Prä­si­dent EVP Appen­zell Aus­ser­rho­den