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EVP nimmt Stellung zum neuen Finanzausgleich und zum ÖV-Konzept

Die EVP Appen­zell Aus­ser­rho­den lobt das neue Sys­tem des Finanz­aus­gleichs, macht aber grosse Fra­ge­zei­chen in Bezug auf die vor­ge­schla­gene Umset­zung, da die im Gesetz for­mu­lier­ten Ziele nicht erreicht wer­den. Das neue Kon­zept zur öffent­li­chen Regio­nal­ver­kehr ist aus Sicht der Par­tei ein Über­gangs­kon­zept im Hin­blick auf den Voll­kno­ten St. Gal­len.

Finanz­aus­gleichs­ge­setz
Die EVP unter­stützt die Neu­glie­de­rung des Finanz­aus­gleichs. Ins­be­son­dere die Denk­an­sätze der Hoch­schule Luzern, die Grund­lage für das neue Gesetz sind, wer­den als in sich stim­mig und durch­dacht bezeich­net. Zudem leh­nen sie sich an den natio­na­len Finanz­aus­gleich an, was zu begrüs­sen ist. Die von Regie­rungs­rat defi­nier­ten Vor­ga­ben, die regio­nal­po­li­ti­schen Ent­schei­dun­gen und die Rück­sicht­nah­men auf ein­zelne Gemein­den füh­ren zu einer Umset­zung, wel­che die im Gesetz for­mu­lier­ten Ziele nicht errei­chen lässt. Die EVP zeigt sich daher erstaunt, dass der Regie­rungs­rat, ohne wei­tere Lösungs­an­sätze auf­zu­zei­gen, eine Ver­nehm­las­sung eröff­net.

Die klare Tren­nung von Res­sour­cen und Las­ten­aus­gleich wer­den aus­drück­lich begrüsst. Lei­der wer­den dann die wei­ter­füh­ren­den Vor­ga­ben wie Kos­ten­neu­tra­li­tät, Abschöp­fungs­quote, die restrik­tive Aus­stat­tungs­quote oder die Höhe des Las­ten­aus­gleichs ohne Begrün­dung defi­niert und wir­ken will­kür­lich. Aus Sicht der EVP ist der neue Finanz­aus­gleich unbe­dingt auch im Hin­blick auf all­fäl­lige neue Gemein­destruk­tu­ren zu beur­tei­len. Es braucht eine Klä­rung, inwie­fern der Finanz­aus­gleich in Zukunft struk­tur­er­hal­tend sein soll. Die Stu­die der Hoch­schule Luzern zeigt deut­lich auf, dass kleine und kleinste Gemein­we­sen sowohl im Bereich der Kos­ten wie auch im Bereich der Qua­li­tät klare Nach­teile haben. Bevor diese Fra­gen geklärt sind, ist eine Dis­kus­sion über die Bei­träge des Kan­tons oder der Gemein­den kaum ziel­füh­rend.

Kon­zept öffent­li­cher Regio­nal­ver­kehr 2024 - 2029
Die EVP bezeich­net das vor­lie­gende Kon­zept als eine rea­lis­ti­sche Wei­ter­ent­wick­lung der beste­hen­den Aus­rich­tung. Mit dem noch nicht defi­ni­tiv gefäll­ten Ent­scheid zum Voll­kno­ten St. Gal­len sind im Moment viele wei­ter­füh­rende Fra­gen ver­knüpft, wel­che dazu füh­ren, dass die­ses Kon­zept als Über­gangs­kon­zept bezeich­net wer­den muss. Wei­ter sind die Aus­wir­kun­gen der Covid-19-Pandemie auf den ÖV noch nicht in allen Tei­len bekannt. Die Zeit nach dem Abklin­gen der Pan­de­mie ist zu kurz. Die EVP for­dert dazu auf, sich vehe­ment für den Voll­kno­ten St. Gal­len ein­zu­set­zen und dann auf Basis die­ses Ent­schei­des im Kon­zept 2030 ff einen gros­sen Ent­wick­lungs­schritt zu voll­zie­hen.

Für Rück­fra­gen: Mathias Stein­hauer (078 862 11 70)