Steuerabzug

Bund und Kantone gewähren für Mitgliederbeiträge, Mandatsbeiträge und Spenden steuerliche Abzugsmöglichkeiten.

Bund (Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG und Art. 9 Abs. 2 Bst. l StHG)
Mitgliederbeiträge, Mandatsbeiträge und Spenden können bis zu einem Betrag von Fr. 10‘100.— vom Einkommen abgezogen werden.

Kanton Appenzell Ausserrhoden (Steuergesetz AR, Art. 36 Abs. 1, b)
Mitgliederbeiträge, Mandatsbeiträge und Spenden können bis zu einem Betrag von Fr. 10‘000.— vom Einkommen abgezogen werden.